Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.11.2025
Löschungsankündigung
16.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2025
Sonstiges
15.05.2025
Sonstiges
15.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2024
Sonstiges
04.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2024
Sonstiges
29.04.2022
Sonstiges
08.10.2021
Eröffnungen
15.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
14.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
08.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
08.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
13.07.2015
Neueintragungen